Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Hotelaufnahmevertrag)
Download (69.6 KiB)Allgemeine Geschäftsbedingungen (Vermittlung Beherbergung Hotel)
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung und Muster- Widerrufsformular (Gutscheinerwerb)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Vermittlung Veranstaltungen Hotel)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Vermittlung Beherbergung Hotel)
1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Die Upstalsboom Hotel + Freizeit GmbH & Co. KGUpstalsboom“) betreibt auf der Website www.upstalsboom.de (nachfolgend „Website“) ein Portal zur Vermittlung von Hotelübernachtungen. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermittlung von Hotelzimmern zur Beherbergung an Gäste über die Website sowie die weiteren damit in Zusammenhang stehenden Leistungen.
1.2 Upstalsboom tritt ausschließlich als Vermittler auf und ist weder Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB noch werden selbst Beherbergungsleistungen und/oder sonstige damit in Verbindung stehende Zusatzleistungen erbracht. Mit Buchung eines Hotels über die Website von Upstalsboom kommt ein Vertrag über die entsprechende Leistung ausschließlich zwischen dem Gast und dem jeweiligen Hotel zustande.
1.3 Vorformulierte Bedingungen des Gastes, welche von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen bzw. diese ergänzen bzw. diesen entgegenstehen, werden selbst bei Kenntnis von Upstalsboom nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Upstalsboom stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
1.4 Die Vertragssprache ist Deutsch.
2 Vertragsschluss und Speicherung des Vertragstextes
2.1 Die auf der Website von Upstalsboom dargestellte Auswahl an Leistungen stellt kein verbindliches Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Gast dar.
Parteien des Vermittlungsvertrages sind Upstalsboom und der Gast. Durch das Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars („Aktivieren des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“) beauftragt der Gast Upstalsboom eine vom ausgewählten Hotel zu erbringende Leistung verbindlich zu besorgen. Der Gast hat das Buchungsformular sorgfältig auszufüllen. Fehlerhafte Angaben kann der Gast mittels der „Zurück“- Funktion des Browsers korrigieren oder löschen. Fehlerhafte Angaben des Gastes (insbesondere unrichtige Namen und/oder E-Mailadressen) können zu Fehlern im Vermittlungsvertrag oder dem Vertrag mit dem Hotel führen, für die dann der Gast verantwortlich ist.
2.2 Der Gast erhält nach dem Absenden des Buchungsformulars automatisiert eine Bestätigung per E-Mail. Die Buchungsbestätigung enthält den Vertragstext nebst den jeweils gültigen AGB von Upstalsboom. Der Vertragstext ist nach der Buchung aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar. Der Gast wird daher gebeten, selbst für eine Speicherung des Vertragstextes zu sorgen, etwa durch Ausdruck der Buchungsbestätigung. Unberührt davon bleiben abgaben- bzw. handelsrechtliche Vorschriften.
2.3 Upstalsboom verpflichtet sich, ausschließlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zur Vermittlung der gebuchten Leistung. Die erfolgreiche Erfüllung bzw. ordnungsgemäße Durchführung der gebuchten Leistung ist nicht Gegenstand des Vertrages zwischen Upstalsboom und dem Gast.
2.4 Bei Nutzung der Website von Upstalsboom zur Kommunikation bzw. Buchung erhält der Gast zum Teil E-Mails, welche automatisiert versendet werden. Der Gast wird gebeten sicherzustellen, dass der E-Mail-Empfang technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
3 Buchung von Veranstaltungsräumen
3.1 Die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Upstalsboom- Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Banketten, Seminaren, Tagungen etc.) ist direkt beim jeweiligen Hotel anzufragen. Bei Interesse vermittelt Upstalsboom dem Gast gerne die entsprechenden Kontaktdaten sowie weitere Informationen.
3.2 Bei Abschluss eines entsprechenden Vertrages über die zeitweise Überlassung von Veranstaltungsräumen wird der Gast gebeten, die jeweils einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels zu beachten. Diese enthalten wichtige Hinweise, u.a. zum Rahmen der zulässigen Nutzung der Veranstaltungsräume und den Stornierungsbedingungen.
4 Zimmernutzung
4.1 Die von Upstalsboom vermittelten Zimmer sind ausschließlich für Beherbergungszwecke bestimmt. Eine Unter- oder Weitervermietung oder eine unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, dass dies vom jeweiligen Hotel ausdrücklich gestattet wurde.
4.2 Auf die Benutzung bestimmter Zimmer hat der Gast keinen Anspruch, sofern nicht gesondert und ausdrücklich mit dem jeweiligen Hotel vereinbart. Sollten Zimmer im gewählten Hotel nicht verfügbar sein, so wird Upstalsboom dem Gast ein gleichwertiges Zimmer in einem Upstalsboom –Hotel oder in einem nahe gelegenen Hotel gleicher Kategorie zur Verfügung stellen. Wird das Angebot eines Ersatzzimmers vom Gast abgelehnt, so werden bereits vom Gast erbrachte Leistungen durch Upstalsboom unverzüglich zurückerstattet.
4.3 Bei Gruppenreisen bzw. Gruppenbuchungen (gemeint sind Buchungen von 10 Zimmern oder mehr) gewähren die von Upstalsboom vermittelten Hotels dem Gast - vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarungen mit dem jeweiligen Hotel - folgende Vergünstigung:
4.3.1 ab 21 vollzahlenden Personen: ein halbes Doppelzimmer frei,
4.3.2 ab 30 vollzahlenden Personen: ein Doppelzimmer frei.
4.4 Gebuchte Zimmer stehen den Gästen am Anreisetag ab 16 Uhr und am Abreisetag bis 10 Uhr zur Verfügung, sofern mit dem jeweiligen Hotel nicht abweichend vereinbart.
5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Alle auf der Website gezeigten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie sonstiger Preisbestandteile, wozu insbesondere auch eine ggf. anfallende Kulturförderabgabe („Übernachtungssteuer“) gehört. Lokale Kurtaxen sind in den gezeigten Preisen nicht enthalten. Diese sind vom Gast und ggf. dessen Mitreisenden vor Ort nach den ortsüblichen Tarifen an die zuständigen Stellen zu entrichten.
5.2 Der Reisepreis ist mit Erbringung der Leistung, spätestens am Abreisetag fällig und zahlbar. Der Gast kann den Rechnungsbetrag vor Ort im Hotel begleichen. Bitte beachten Sie, dass unbare Zahlungsmittel wie Kreditkarten in manchen Hotels nur mit Einschränkungen eingesetzt werden können.
5.3 Abweichend von 5.2 werden auf Grund des erhöhten Dispositionsaufwandes bei Gruppenbuchungen (ab 10 vollzahlenden Gästen) 50% des Gesamtbetrages bereits 10 Tage vor Anreise zur Zahlung fällig. Die restlichen 50% sind am Abreisetag fällig und zahlbar. Satz 1 und 2 gelten vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung mit dem jeweiligen Hotel. Auf Wunsch wird dem Gast eine Vorabrechnung zugesendet.
6 Kosten bei Stornierung des Kunden oder Nichtanreise
6.1 Im Falle der Stornierung einer abgeschlossenen Buchung muss der Gast die Buchung über die Website www.upstalsboom.de oder per Email, Fax oder Telefon stornieren. Die genauen Stornierungsbedingungen sind im Laufe des Buchungsprozesses zu entnehmen und werden dem Gast vor Absenden seiner Buchung auf der finalen Buchungsübersicht erneut angezeigt.
6.2 Storniert der Gast den gebuchten Aufenthalt, so ist das jeweilige Hotel berechtigt, das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vergeben. Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Für eingesparte Leistungen berechnet das Hotel – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall – dem Gast grundsätzlich den Zimmerpreis abzüglich:
6.2.1 20% bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück
6.2.2 30% bei Übernachtung mit Halbpension
6.2.3 40% bei Übernachtung mit Vollpension
6.3 Im Fall der Stornierung von Gruppenbuchungen berechnet das Hotel – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall – dem Gast abweichend von 6.1 folgende pauschalierte Stornierungsgebühren: Eine Gruppenbuchung liegt vor, wenn 10 Zimmer oder mehr reserviert werden.
6.3.1 Stornierung bis zu 8 Wochen vor Anreise: kostenfrei
6.3.2 Stornierung ab Beginn der 8. bis zum Beginn der 4. Woche vor Anreise: 35% vom Zimmerpreis
6.3.3 Stornierung ab der 4. Woche bis zum Beginn der 2. Woche vor der Anreise: 50% vom Zimmerpreis
6.3.4 Stornierung unter 2 Wochen vor der Anreise: 80 % vom Zimmerpreis
6.3.5 Stornierung ab 24 Stunden vor Anreise bzw. bei Nichtanreise (No show): 95 % vom Zimmerpreis.
6.4 Die Hotels behalten sich das Recht vor, im Falle einer Stornierung oder Nichtanreise des Gastes, diesem ein Abwicklungsentgelt in Höhe von 25,00 Euro inkl. MwSt. zu berechnen. Für die Stornierung oder bei Nichtanreise von Gruppenbuchungen (ab 10 Zimmern) kann dem Gast vom jeweiligen Hotel eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro inkl. MwSt. berechnet werden.
6.5 Der Abzug ersparter Aufwendungen ist bei den obigen Regelungen berücksichtigt. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem jeweiligen Hotel die in 6.1 bis 6.3 genannten Ansprüche nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind.
6.6 Auf den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfehlend hingewiesen.
7 Mängelanzeige
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass Upstalsboom zur Entgegennahme von Mängeln in Bezug auf die Leistungen der einzelnen Hotels nicht berechtigt bzw. verpflichtet ist. Die Mängelanzeige hat stets gegenüber dem jeweiligen Hotel zu erfolgen.
8 Haftung
Upstalsboom haftet aus dem Vermittlungsvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.
9 Schlussbestimmungen
9.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Upstalsboom und dem Gast sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des deutschen internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
9.2 Die Bestimmungen aus 9.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Gast einen Vertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Gastes zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Gast die zum Abschluss des Vertrages erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.
9.3 Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vermittlungsvertrag Emden. Dasselbe gilt, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Gutscheinverkauf
1 Geltungsbereich, Vertragssprache
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Erwerb von Gutscheinen, welche zwischen der Upstalsboom Hotel + Freizeit GmbH & Co. KG, Friedrich-Ebert-Str. 69-71, 26725 Emden – nachfolgend „Upstalsboom“ oder „Anbieter“ genannt – und dem Kunden unter Nutzung des Online-Bestellsystems auf upstalsboom.de geschlossen werden – nachfolgend auch „Website“ genannt.
1.2 Der Kunde kann als Verbraucher oder Unternehmer bestellen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Vorformulierte Bedingungen des Kunden, welche von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen bzw. diese ergänzen bzw. diesen entgegenstehen, werden selbst bei Kenntnis von Upstalsboom nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Upstalsboom stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
1.4 Die Vertragssprache ist deutsch.
2 Vertragsschluss, Speicherung des Vertragstextes
2.1 Die auf der Website dargestellte Auswahl an Gutscheinen stellt kein verbindliches Vertragsangebot von Upstalsboom dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
2.2 Der Kunde gibt im Online- Bestellformular den Geldwert des gewünschten Gutscheins, den Begünstigten und seine für die Vertragsabwicklung erforderlichen persönlichen Daten (insbesondere Namen, Rechnungs- und/ oder Lieferadresse, E-Mailadresse). Der Kunde gibt mit dem Betätigen der Schaltfläche mit der Bezeichnung „Kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
Im Fall der Übermittlung des Gutscheins per Brief kommt der Vertrag mit dem Kunden zustande, wenn Upstalsboom dem Kunden innerhalb von 2 Werktagen ab Auftragserteilung eine Bestellbestätigung per E-Mail oder sogleich den Gutschein per Brief übermittelt. In den übrigen Fällen kommt der Vertrag mit dem Kunden zustande, wenn Upstalsboom den Gutschein als Datei-Anhang zu einer E-Mail innerhalb von 1 Werktag ab Auftragserteilung an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt. Nach Ablauf der genannten Fristen ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
Während des Bestellvorgangs kann der Kunde mittels der üblichen Tastatur- und Mausnavigation (z.B. Zurück-Funktion des Browsers) seine Eingaben bis zum Absenden der Bestellung korrigieren oder löschen.
2.3 Der Vertragstext wird vom Anbieter befristet gespeichert ist nach der Buchung aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar. Unberührt von den Satz 2 bleiben abgaben- bzw. handelsrechtliche Vorschriften.
3 Zahlungs- und Lieferbedingungen
3.1 Upstalsboom liefert deutschlandweit. Die Lieferung des Gutscheins per E-Mail und / oder Brief erfolgt versandkostenfrei.
3.2 Der Kunde begleicht den Kaufpreis per Vorkasse mittels Überweisung. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde bestehen, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.
4 Informationen des Kunden zur Erstellung / Gestaltung des Gutscheins
Sofern Informationen des Kunden zur individuellen Gestaltung des Gutscheins erforderlich sind, stellt der Kunde die geeigneten Informationen Upstalsboom im Rahmen der Bestellung zur Verfügung. Der Anbieter nimmt keine Prüfung der übermittelten Daten, Texte, Bilder und sonstigen Inhalte auf Richtigkeit bzw. Vollständigkeit vor. Der Kunde ist daher gehalten, die übermittelten Informationen vor der Absendung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Der Kunde übermittelt an Upstalsboom keine Inhalte, welche die Rechte Dritter, wie beispielsweise Namens-, Urheber- und Markenrechte, verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Im Fall der Zuwiderhandlung stellt der Kunde Upstalsboom von den in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter bereits jetzt frei.
5 Hinweis zum Ausschluss des Verbraucher-Widerrufsrechts
Schließen Upstalsboom und der Kunde in seiner Eigenschaft als Verbraucher über die Website einen Vertrag zur Lieferung von Gutscheinen, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, ist das Widerrufsrecht des Kunden ausgeschlossen.
Dies gilt auch beim Abschluss von Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, wobei das Widerrufsrecht jedoch nicht ausgeschlossen ist bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
6 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
7 Datenschutz
7.1 Der Datenschutz unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Telemediengesetzes (TMG). Für die Vertragsabwicklung kann es zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden kommen. Personenbezogene Daten werden nur zur bestimmungsgemäßen Ausführung des Vertrags genutzt. Der Kunde erklärt sich mit der Nutzung seiner personenbezogenen Daten für vorgenannte Zwecke einverstanden.
7.2 Im Übrigen gelten die separaten Datenschutzbestimmungen, welche auf der Website des Anbieters abrufbar sind.
8 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
8.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Upstalsboom und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt Satz 1 nur insoweit, als das durch die Rechtswahl nicht der Schutz zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterlaufen wird.
8.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Emden. Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind, gilt als Gerichtsstand Emden.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht beim Abschluss von Fernabsatzverträgen von Gesetzes wegen ein Widerrufsrecht zu, sofern dieses nicht ausgeschlossen oder aber erloschen ist.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die über-wiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
„Fernabsatzverträge“ sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
„Fernkommunikationsmittel“ sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Upstalsboom Hotel + Freizeit GmbH & Co. KG, Friedrich-Ebert-Str. 69-71, 26725 Emden, Tel.: 04921-8997-0, Fax: 04921-8997-82E-Mail: info@upstalsboom.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rücksendung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor dem Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
- Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
- Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
- Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
- Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,
- Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten,
- Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, wobei das Widerrufsrecht jedoch nicht ausgeschlossen ist bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
- Verträge, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung),
- Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden,
- Verträge zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, und
- notariell beurkundete Verträge; dies gilt für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen nur, wenn der Notar bestätigt, dass die Rechte des Verbrauchers aus § 312d Absatz 2 BGB gewahrt sind.
Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt vorzeitig bei
- Verträgen zur Lieferung versiegelter Ware, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
- Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
- Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
- Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
- Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.
Muster- Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An die Upstalsboom Hotel + Freizeit GmbH & Co. KG, Friedrich-Ebert-Str. 69-71, 26725 Emden, Fax: 04921-8997-82, E-Mail: info@upstalsboom.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
- Unzutreffendes streichen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Upstalsboom Hotels über die mietweise Überlassung von Zimmerkontingenten und/ oder Veranstaltungsräumen an einzelne Gäste und / oder an Gruppen im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen (insbesondere Bankette, Seminare, Konferenzen, Tagungen, Festivitäten etc.) sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Hotels (im weiteren einheitlich „Hotel“ genannt) an den Gast. Eine Gruppenbuchung liegt vor, wenn mindestens 10 Zimmer reserviert werden.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
2 Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind das Upstalsboom Hotel und der Gast. Der Vertrag kommt zustande, indem der Gast das vom Hotel (z.B. per Brief oder E-Mail oder Fax) unterbreitete Angebot in der aus dem Angebot ersichtlichen Frist annimmt. Akzeptiert das Hotel ein Angebot des Gastes, bestätigt es ihm die Buchung in Textform (z.B. Fax oder E-Mail); dies gilt auch im Fall einer telefonischen Buchung durch den Gast.
2.2 Hat ein Dritter als Vertreter für den Gast gebucht, so haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel für die Mithaftung eine ausdrückliche Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3 Hotel und Gast haften einander nach den gesetzlichen Vorschriften.
2.4 Das Hotel haftet darüber hinaus mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
2.5 Der Gast ist im Rahmen seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht gehalten, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.
3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Gast hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume des Hotels.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarte bzw. geltende Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm vertraglich vereinbarte Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige geltende gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3.3 Rechnungen des Hotels ohne gesondertes Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
3.4 Das Hotel kann vom Gast jederzeit die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen verlangen. Bei Zahlungsverzug verlangt das Hotel Zinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens stets vorbehalten.
3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen; im Fall des Vertragsschlusses mit einem Verbraucher übersteigt die Vorauszahlung 25 % des vereinbarten Gesamtpreises nicht. Die konkrete Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden zwischen dem Hotel und Vertragspartner im Vertrag in Textform (z.B. E-Mail) vereinbart. Im Fall von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen im Rahmen von Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen vom Vorstehenden unberührt.
3.6 Bei Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Ziff. 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
4 Stornierung, Kosten, Aufwendungsersatz
4.1 Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Durchführung des Vertrages. Der Gast ist berechtigt, bis zum Beginn der 8. Woche vor dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsbeginn bzw. Anreisetag vom Vertrag zurückzutreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen, es sei denn es wurde zwischen den Vertragsparteien eine hiervon abweichende Regelung getroffen, die zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z.B. E-Mail, Fax, Brief) bedarf. Der Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform (z.B per E-Mail oder Fax). Ab dem Beginn der 8. Woche vor dem Veranstaltungsbeginn bzw. dem Anreisetag ist ein kostenfreier Rücktritt von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag möglich, wenn ein sonstiges gesetzliches Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht besteht oder wenn das Hotel einer Vertragsaufhebung ausdrücklich und mindestens unter Einhaltung der Textform zustimmt.
4.2 Ist ein vom Hotel gewährtes Rücktrittsrecht bereits erloschen, besteht kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, so behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Gast. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
4.3 Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei wie folgt pauschaliert werden:
4.3.1 Die Stornierung von gebuchten Einzelzimmern (die nicht Teil einer Gruppenbuchungen sind und für die keine Tagungspauschale je teilnehmenden Gast gilt) erfolgt nach den Bedingungen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Vermittlung Beherbergung Hotel“ von Upstalsboom niedergelegt sind. Diese sind auf der Website unter http://www.upstalsboom.de/agb.html einsehbar.
4.3.2 Wurden in Abweichung zu 4.3.1 Tagungspauschalen je teilnehmenden Gast vereinbart ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt ab dem Beginn der 8. bis zum Beginn der 4. Woche vor dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsbeginn 35 %, ab dem Beginn der 4. und bis zum Beginn der 2. Woche vor dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsbeginn 50 %, ab dem Beginn der zweiten Woche vor dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsbeginn 80 % und bei einer Stornierung ab 24 Stunden vor dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsbeginn 95 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Im Fall der Gruppenbuchung ist das Hotel berechtigt, entsprechend zu Satz 1 für eine Stornierung in den in Satz 1 genannten Zeiträumen die genannten Stornierungspauschalen vom Zimmerpreis in Abzug zu bringen und dem Gast in Rechnung zu stellen.
4.3.3 Im Fall der Raummiete gilt: Tritt der Gast ab dem Beginn der 8. bis zum Beginn der 4. Woche vor dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsbeginn von einem Raummietvertrag zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zu dem vereinbarten Raummietpreis 35 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Speisenumsatzes. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gänge-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.3.4 Bis 48 Stunden vor dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsbeginn bzw. Anreisedatums kann die Anzahl der teilnehmenden Gäste durch Stornierung einzelner Personen um bis zu 10% der ursprünglich gebuchten Teilnehmerzahl kostenfrei reduziert werden. Eine solche Reduzierung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Änderungen der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen bzw. für Tagungspauschalen sind bis spätestens 48 Stunden vor dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsbeginn bzw. Anreisedatums mindestens in Textform an das Hotel zu übermitteln, andernfalls wird die ursprünglich gebuchte Zahl der Gedecke bzw. Tagungspauschalen in Rechnung gestellt. Für Reduzierungen der Teilnehmerzahl nach dem genannten Zeitraum bzw. über die 10%- Grenze hinaus gelten die voranstehenden Stornierungsbedingungen.
4.4 Das Hotel behält sich das Recht vor, im Falle einer Stornierung oder Nichtanreise des Gastes, diesem ein Abwicklungsentgelt in Höhe von 25,00 Euro zu berechnen. Für die Stornierung oder bei Nichtanreise von Gruppenbuchungen kann dem Gast vom jeweiligen Hotel eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro berechnet werden.
4.5. Dem Gast steht jeweils der Nachweis frei, dass die voranstehenden Ansprüche nicht oder nicht in der pauschaliert geforderten Höhe entstanden sind. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
5 Rücktritt des Hotels
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
6.1 Der Gast hat dem Hotel jede Änderung einer bestätigten Teilnehmerzahl und/ oder bestätigten Veranstaltungszeit ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen, damit das Hotel die erforderlichen Dispositionen treffen kann.
6.2 Änderungen der Teilnehmerzahl um mehr als 5% oder Änderungen der Teilnehmerzahl, die dem Hotel weniger als 5 Werktage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, bedürfen der Zustimmung des Hotels unter Einhaltung mindestens der Textform. Vgl. Sie zu den Stornierungsoptionen im Fall der Teilnehmerreduzierung bitte. Ziff. 4.3.4.
6.3 Eine nachträgliche Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Gast um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehender nachträglicher Reduzierung wird die vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Gast hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringen Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu reduzieren.
6.4 Im Fall einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Gast unzumutbar ist.
6.5 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
7 Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Gast darf Speisen und Getränke zum allgemeinen Verzehr grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen im Hotel mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung in Textform mit dem Hotel. In diesen Fällen kann ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet werden. Die eigene Versorgung mit aus medizinischen oder ähnlich dringenden Gründen notwendigen Lebensmitteln bleibt dem Gast unbenommen. Für diesen Fall bittet das Hotel um einen entsprechenden Hinweis.
8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
8.1 Soweit das Hotel für den Gast auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Gastes. Der Gast ist selbst für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe verantwortlich. Er stellt das Hotel von allen berechtigten Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Die Verwendung erfolgt auf eigenes Risiko des Gastes. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Gastes, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat.
8.3 Der Gast ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. Wir weisen darauf hin, dass für das Abspielen von selbst mitgebrachten Tonträgern, Auftritten von Musikern und ähnlichen Musikdarbietungen der Gast als Veranstalter für die Anmeldung und etwaige Gebühren der GEMA verantwortlich ist.
9 Mitgebrachte Sachen
9.1 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den gesetzlichen, technischen und insbesondere brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Gastes zu entfernen. Zur Vermeidung von Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
9.2 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Gast dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Gast vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dies gilt auch für vorab durch den Gast geliefertes Material.
10 Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
10.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Hotels. Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des jeweiligen Hotels. Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind, gilt als Gerichtsstand der Sitz des jeweiligen Hotels.
10.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsregeln des deutschen Internationalen Privatrechts. Die zwingenden Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, wenn und soweit der Gast einen Vertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Gastes zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Gast die zum Abschluss des Vertrages erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt für den Fall einer ungewollten Regelungslücke. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelung davon unberührt.
Allgemeine Reisebedingungen
(ab dem 01.07.2018)
Die Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zustande kommenden Pauschalreisevertrags, soweit im Einzelfall nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung (Textform genügt) getroffen wird. Sie erläutern und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften zum Pauschalreisevertrag aus dem Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 651a–y BGB) und dem Einführungsgesetz zum BGB (Art. 250, 252 EGBGB). Sie gelten ausschließlich.
Die Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters gelten nicht, wenn der Kunde keine Pauschalreise gebucht hat, weil z.B. eine gesetzliche Ausnahme (§ 651a Abs. 4, 5 BGB) oder die bloße Vermittlung einer verbundenen Reiseleistung (§ 651w BGB) vorliegt. Der Kunde erhält vor Abgabe seiner Vertragserklärung entsprechende Informationen. Die Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters gelten insbesondere nicht für Buchungen, die auf der Grundlage eines Rahmenvertrags für die Organisation von Geschäftsreisen mit einem Reisenden erfolgen, der Unternehmer ist und den Vertrag zu unternehmerischen Zwecke abschließt.
- Reiseveranstalter
(1) Reiseveranstalter ist die
Upstalsboom Hotel Betriebsgesellschaft Wyk GmbH & Co.,
Friedrich-Ebert-Straße 69-71
26725 Emden
Telefon: 04921-89970
E-Mail: info@upstalsboom.de
Im Weiteren kurz Reiseveranstalter genannt.
(2) Vor Abschluss eines Pauschalreisevertrags muss der Reiseveranstalter den Kunden ab dem 01.07.2018 sowohl über die wesentlichen Einzelheiten der Pauschalreise sowie die Rechte des Kunden gemäß der EU-Richtlinie 2015/2302 unterrichten. Die wesentlichen Informationen zur Pauschalreise können Sie den allgemeinen und den konkreten Leistungsbeschreibungen der Pauschalreisen (z.B. den Detailbeschreibungen auf der Website und dem Buchungsvorgang) sowie den Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters entnehmen. Um den Kunden über die Rechten gemäß der EU-Richtlinie 2015/2302 zu informieren, ist auf der Website das vorgeschriebene Formblatt hinterlegt.
- Vertragsgegenstand, Vertragsschluss, Berichtigung, Vertragstextspeicherung
(1) Zu den vom Reiseveranstalter vertriebenen Leistungen gehören insbesondere Reisepakete bestehend aus Hotelübernachtungen in Kombination mit anderen touristischen Leistungen wie z.B. der Bereitstellung von Eintrittskarten für Veranstaltungen. Angebote, Preise und Angaben zu Reiseleistungen im Katalog entsprechen dem Stand vom [Juli 2018]. Bis zum Eingang des Buchungswunsches bzw. der Buchungserklärung des Kunden beim Reiseveranstalter können sich hieran noch Änderungen aus sachlichen Gründen ergeben, die sich der Reiseveranstalter ausdrücklich vorbehält. Über solche Änderungen wird der Veranstalter den Kunden rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Kunden informieren.
(2) Grundlage der Angebote des Reiseveranstalters sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. Die vom Reiseveranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrags, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
(3) In einem Online-Leistungsangebot beschriebenen Reiseleistungen sind noch keine rechtlich verbindlichen Angebote.
- Mit der Abgabe einer Buchungsklärung gegenüber dem Reiseveranstalter, die mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgen kann, bietet der Kunde dem Reiseveranstalter verbindlich den Abschluss eines Pauschalreisevertrages nach Maßgabe der im Online-Leistungsangebot ersichtlichen Bedingungen an. Die Übermittlung der Buchungsklärung durch Betätigung der Schaltfläche im Buchungsvorgang, die den Kunden auf die Übernahme einer Kostenpflicht hinweist, begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrags.
- Der Eingang der elektronischen Buchungserklärung wird dem Kunden zunächst auf elektronischem Wege (z.B. per E-Mail) bestätigt, sofern der Kunde nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. Eine solche elektronische Bestätigung des Zugangs der elektronischen Buchungserklärung des Kunden stellt noch keine Annahme des Angebotes auf Abschluss eines Pauschalreisevertrages durch den Reiseveranstalter dar.
- Ein Pauschalreisevertrag zwischen Kunde und Reiseveranstalter kommt erst mit dem Zugang einer Annahmeerklärung des Reiseveranstalters oder in dessen Namen beim Kunden zustande, mit der die Buchung ausdrücklich bestätigt wird, die alle wesentlichen Angaben über die vom Kunden gebuchten Reiseleistungen enthält und die dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger, z.B. per E-Mail, übermittelt wird („Buchungsbestätigung“). Erfolgt die Annahmeerklärung sofort nach Betätigung der Schaltfläche im Buchungsvorgang, die den Kunden auf die Übernahme einer Kostenpflicht hinweist, durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zustande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Zugang der Buchungsklärung (vgl. Sie hierzu weiter oben), soweit dem Kunden auch hier die Möglichkeit geboten wird, die Buchungsbestätigung auszudrucken und auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. als PDF-Dokument) zu sichern. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrags ist nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten der Dokumentation tatsächlich nutzt.
- Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Buchung ab, stellt die abweichende Buchungsbestätigung ein neues Angebot an den Kunden für den Abschluss eines Pauschalreisevertrages dar, an das sich der Reiseveranstalter zehn Tage gebunden hält, sofern im Angebot keine abweichende Frist genannt wird. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder schlüssig (z.B. durch Anzahlung) erklärt.
- Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars die üblichen PC- und Browserfunktionen zur Verfügung, z.B. die Zurück-Befehl des Browsers.
- Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Erfolgt keine gesonderte Angabe oder Vereinbarung hierzu, ist die Vertragssprache im Verhältnis zum Reiseveranstalter Deutsch.
(4) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
(5) Der Vertragstext wird vom Reiseveranstalter zur Abwicklung des Pauschalreisevertrages befristet gespeichert und ist nach der Buchung nicht mehr über das Internet abrufbar. Dem Kunden wird empfohlen, für eine dauerhafte Speicherung von Buchungsdaten und Vertragstext zu sorgen. Nach der vollständigen Vertragsabwicklung werden der Vertragstext und Buchungsdaten gelöscht bzw. für die weitere Verwendung gesperrt, es sei denn, dem stehen zwingende abgaben- bzw. handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten auf Seiten des Reiseveranstalters entgegen. Weitere Informationen zum Umgang mit Kundendaten sind in der Datenschutzerklärung des Reiseveranstalters einsehbar.
(6) Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Reedereien, Hotels, sonstige Beherbergungs-und Verpflegungsanbieter, Konzertveranstalter, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung oder einem Online-Leistungsangebot stehen. Präsentationen im Internet, Hotel-, Orts-, Veranstaltungs- sowie sonstige Prospekte oder Informationen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden, die zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform bedarf, zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.
(7) Eintrittskarten, Tickets oder sonstige Unterlagen, die der Kunde zum Besuch von Veranstaltungen benötigt (im Folgenden: Veranstaltungstickets), werden für den Kunden entweder am Veranstaltungsort (z.B. Theater-oder Konzertkasse) oder in dem vom Kunden gebuchten Hotel hinterlegt.
III. Hinweise zum gesetzlichen Widerrufsrecht
Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurden (das umfasst insbesondere den Vertragsschluss per Brief, Katalog, Telefon, Telekopie, E-Mail, Kurznachrichten (SMS), Rundfunk, Telemedien- und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht aber dann, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist (z.B. Kaffeefahrt), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht wiederum kein Widerrufsrecht.
- Bezahlung
- Der Reiseveranstalter darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Die Bedingungen für Anzahlungen und Restpreiszahlung sowie Fälligkeiten kann der Kunden dem Buchungsvorgang entnehmen.
(2) Die vom Kunden im Falle eines Rücktritts sowie im Falle von Umbuchungen an den Reiseveranstalter zu bezahlenden Gebühren (Ziffer VII und VIII dieser AGB) werden jeweils sofort fällig.
(3) Leistet der Kunde die Anzahlung und/ oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen in der Lage und bereit ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer VII zu belasten. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als in der geforderten Pauschale beziffert.
- Leistungsänderungen
(1) Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (z.B. aus Sicherheitsgründen, wegen Gegebenheiten des gewählten Transportmittels, unvorhersehbarer Ereignisse wie Witterung) und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistungen führen und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
(2) Der Kunde wird über solche Leistungsänderungen klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS) informiert. Der Hinweis erfolgt unverzüglich ab Kenntnis des Änderungsgrundes.
(3) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit der Änderungsmitteilung gesetzten angemessenen Frist
- die Änderung anzunehmen oder
- unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder
- die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn eine solche vom Reiseveranstalter angeboten wird.
Es steht im Belieben des Kunden auf die Änderungsmitteilung zu reagieren und eines der genannten Rechte auszuüben. Reagiert der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
(4) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
- Preisänderung
(1) Der Reiseveranstalter behält sich auch ausdrücklich das Recht vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises, insbesondere aus den folgenden Gründen zu erklären, über die der Reiseveranstalter den Kunden vor der Buchung informiert:
- Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt ausgeschriebenen Reisepreises ist im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, der Steuern oder sonstiger Abgaben für bestimmte Leistungen wie Touristenabgaben, Hafen- und Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zulässig.
- Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospekts verfügbar ist.
(2) Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten für Treibstoff oder andere Energieträger, der Steuern oder sonstiger Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder bei einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend, wie folgt zu ändern:
- a) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten für Treibstoff oder andere Energieträger, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
- Bei einer auf den Sitz- bzw. Kabinenplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
- In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitz- bzw. Kabinenplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen.
- b) Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
- c) Bei einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
- d) Eine Erhöhung des Reisepreises gemäß a) – c) ist nur zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
- e) Im Falle einer Änderung des Reisepreises nach Vertragsabschluss hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrunds zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt eingehend beim Kunden zulässig. Für den Fall, dass die Änderung der o. g. Kosten zu niedrigeren Ausgaben bei dem Reiseveranstalter führt, wird der Reiseveranstalter diese Senkung auf Verlangen des Kunden und unter Abzug des entstandenen Verwaltungsaufwands an den Kunden weitergeben.
- f) Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Der Reiseveranstalter kann dem Kunden in einem Angebot zu einer Preiserhöhung wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten und angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung über 8 % annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der vom Reiseveranstalter bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen.
VII. Rücktritt durch den Kunden, Rücktrittsgebühr
(1) Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt von dem Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, PDF-Anhang zu einer E-Mail) zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
(2) Geht dem Reisevermittler oder dem Reiseveranstalter eine Rücktrittserklärung des Kunden vor Reisebeginn zu oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen, es sei denn, der Rücktritt ist von ihm zu vertreten oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe treten außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen (§ 651 h III BGB). Der Reiseveranstalter ist berechtigt, einen angemessenen Ersatz für bereits getroffene Reisevorkehrungen und für sonstige entstandene Aufwendungen gegenüber dem Kunden in pauschalierter Form geltend zu machen (im Folgenden: Rücktrittsgebühr). Die Höhe der Rücktrittsgebühr bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Rücktrittsgebühren unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt.
Der Kunde kann die Bedingungen und Fristen für die Stornierung dem Buchungsvorgang entnehmen.
(3) Dem Kunden ist der Nachweis vorbehalten, dass der Reiseveranstalter keine oder niedrigere Kosten als die Rücktrittsgebühr entstanden sind. Der Kunde ist in diesem Fall zur Zahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
(4) Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Rücktrittsgebühren eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Rücktrittsgebühr entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
(5) Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.
(6) Der Kunden ist gemäß § 651e BGB berechtigt, vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt; dieses recht bleibt von den voranstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
VIII. Umbuchungen durch den Kunden, Ersatzperson
Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Orts des Reiseantritts, der Unterkunft, von Zusatzleistungen oder der Beförderungsart („Umbuchung“) nach Vertragsabschluss besteht nicht, es sei denn, die Umbuchung ist erforderlich, weil der Reiseveranstalter keine bzw. eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat. ; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde bzw. Mitreisende einzelne Reiseleistungen – zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war – nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm selbst zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Pauschalreisevertrags berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
- Kündigung und Rücktritt durch den Reiseveranstalter, Mindestteilnehmerzahl
(1) Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde bzw. Mitreisende Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung des Reiseveranstalters die Durchführung bzw. Erbringung der Reiseleistungen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht.
(2) Kündigt der Reiseveranstalter den Pauschalreisevertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungserbringern gutgebrachten Beträge.
(3) Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl von dem Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er
- in der vorvertraglichen Unterrichtung des Reiseveranstalters (z.B. im Online-Leistungsangebot) die Mindestteilnehmerzahl beziffert und der Zeitpunkt, bis zum dem der Reisveranstalter eine diesbezügliche Erklärung des Kunden erhalten muss, benannt hat und
- in der Reisebestätigung bzw. Buchungsbestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angegeben hat.
Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der korrespondierenden Reisebestätigung bzw. Buchungsbestätigung angegeben wurde. Sollte der Reiseveranstalter zu einem früheren Zeitpunkt erkennen, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat er unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
(3) Wird die Pauschalreise nicht durchgeführt, wird der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, dem Kunden seine bereits veranlassten Zahlungen auf den Reisepreis zurückzuerstatten.
- Haftungsbeschränkung, Fremdleistungen
(1) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, die
- keine Körperschäden sind und
- nicht schuldhaft herbeigeführt werden.
(2) Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
(3) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen im Online-Leistungsangebot bzw. in der Reiseausschreibung und der damit korrespondierenden Buchungs- bzw. Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hiervon unberührt. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden bzw. Mitreisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.
XII. Geltendmachung von Ansprüchen
Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4–7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht wurde. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. PDF-Anhang zu E-Mail, Brief) wird empfohlen.
XIII. Mitwirkung des Kunden, Mängelgewährleistung, Kündigung
(1) Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder einen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise ggf. gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
(2) Wird die Pauschalreise nicht mängelfrei erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Wenn der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige den Mangel nicht abhelfen kann, kann der Kunde keine Minderungsansprüche (§ 651m BGB) oder Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein solcher nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter (Kontaktdate finden Sie am Anfang der AGB) zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Buchungs- bzw. Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise ggf. gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, den Mangel abzuhelfen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
(3) Beabsichtigt der Kunde bzw. Mitreisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB zu kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („PIR“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die PIR/Schadensanzeige nicht ausgefüllt eingereicht worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung in sieben Tagen, bei Verspätung in einundzwanzig Tagen ab Aushändigung zu einzureichen. Der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck ist des Weiteren unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden aber nicht davon, bei der Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Fristen eine PIR/Schadensanzeige einzureichen.
(5) Beförderung von Schwangeren und Säuglingen. Die medizinischen Einrichtungen auf Kreuzfahrtschiffen sind nicht auf die Bedürfnisse von Schwangerschaft und Geburt ausgerichtet. Zu ihrer eigenen Sicherheit ist daher die Beförderung von werdenden Müttern nicht möglich, die sich bei Reiseantritt in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden. Der Stand der Schwangerschaft ist durch ärztliches Attest oder Vorlage des Mutterpasses nachzuweisen. Für Reisen in die Antarktis gilt ein Mindestalter von 5 Jahren.
XIV. Information über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
(1) Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.
(2) Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
(3) Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm.
- Pass- Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reiseveranstalter wird den Kunden über allgemeinen Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Sollten Sie kein deutscher Staatsbürger sein, bitten wir Sie, uns dies bereits vor Reisebuchung mitzuteilen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
XVI. Reiserücktrittskostenversicherung
Zur Absicherung der Reiseplanung des Kunden gegen unvorhergesehene Risiken empfiehlt der Reiseveranstalter ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie ggf. einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod und/ oder anderer zweckmäßiger Versicherungen (z.B. Gepäckversicherung). Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist in den angebotenen Leistungen und Preisen nicht enthalten.
XVII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde ein Verbraucher, gilt Satz 1 nur insoweit, als dass durch die Rechtswahl der Schutz zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht unterlaufen wird.
(2) Sofern es sich bei den Vertragsparteien um Vollkaufleute nach deutschem Recht handelt oder für den Fall, dass der Nutzer bzw. Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Emden vereinbart. Zwingende gesetzliche Vorschriften zum ausschließlichen Gerichtsstand bleiben hiervon unberührt.
XVIII. Hinweise zur Verbraucher-Streitschlichtung
(1) Der Reiseveranstalter ist bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus Verbrauchervertragsbeziehungen auf einvernehmliche Weise beizulegen. Bei etwaigen Beschwerden kann sich der Nutzer bzw. Gast daher an [info@upstalsboom.de] wenden. Die Verjährung etwaiger Ansprüche ist für die Dauer dieses Verfahrens ausgeschlossen. Sollte dort keine Einigung erzielt werden, steht – ohne vorherigen Schlichtungsversuch bei einer staatlich anerkannten Stelle – der Rechtsweg offen.
(2) Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen auch für Reisevermittler der Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form.